Original-Urkunde im Pfarrarchiv Steingaden, Signatur: A, Nro. 441, IX, b. 32
(Buchstaben und zeilengetreue Textübertragung)
Steingaden, den 27ten Nov. 1857
Das k. Pfarramt Steingaden
an
das k. Landgericht Schongau,
Gedenktafel gefallener Krieger ect.
Laut mündlichen Vorbringens des Gemeinde-Vorstehers Schweiger
von Urspring ist sich zu äußern, ob von Seite des Pfarramtes
gegen Aufstellung einer Gedenktafel der in den Feldzügen
zu Anfang dieses Jahrhunderts gefallenen u. wie der heim-
gekehrten Soldaten der Pfarrei in der Pfarr-Kirche resp. dem Vorzeichen
derselben kein Bedenken bestehe. Dem gemäß wird hiemit
erklärt, daß ein solches Bedenken um so weniger bestehe, als
damit in Bezug auf die gefallenen Krieger nur einer
längst gegebenen Vorschrift nach gekommen wird, daß es aber
als unziemlich erscheinen wolle, auch die heimgekommenen resp.
noch lebenden Krieger auf dieser Tafel zu verzeichnen,
weil dadurch wenigstens die Möglichkeit gegeben ist, daß
dem Tapfren u. dem Feigen gleiche Auszeichnung u. somit
die schöne Absicht jener Vorschrift vereitelt werde.
Hochachtung !
Der k. Pfarrer
Keppeler.