Original-Urkunde im Pfarrarchiv Steingaden, Signatur: A, Nro. 441, IX, b. 32

(Buchstaben und zeilengetreue Textübertragung)

Steingaden, den 27ten Nov. 1857

Das k. Pfarramt Steingaden

an

das k. Landgericht Schongau,

 

Gedenktafel gefallener Krieger ect.

 

Laut mündlichen Vorbringens des Gemeinde-Vorstehers Schweiger

von Urspring ist sich zu äußern, ob von Seite des Pfarramtes

gegen Aufstellung einer Gedenktafel der in den Feldzügen

zu Anfang dieses Jahrhunderts gefallenen u. wie der heim-

gekehrten Soldaten der Pfarrei in der Pfarr-Kirche resp. dem Vorzeichen

derselben kein Bedenken bestehe. Dem gemäß wird hiemit

erklärt, daß ein solches Bedenken um so weniger bestehe, als

damit in Bezug auf die gefallenen Krieger nur einer

längst gegebenen Vorschrift nach gekommen wird, daß es aber

als unziemlich erscheinen wolle, auch die heimgekommenen resp.

noch lebenden Krieger auf dieser Tafel zu verzeichnen,

weil dadurch wenigstens die Möglichkeit gegeben ist, daß

dem Tapfren u. dem Feigen gleiche Auszeichnung u. somit

die schöne Absicht jener Vorschrift vereitelt werde.

Hochachtung !

Der k. Pfarrer

Keppeler.