Kurzchronik der ehemaligen Gemeinde-Viehweiden Fronreiten

 

Im Jahre 1194

Gründung der Rodungssiedlung Fronreiten durch Herzog Conrad von Schwaben. Im gleichen Jahre Schenkung der dortigen 8 neuen Bauerngüter an das im Jahre 1147 gegründete Kloster Steingaden.

 

Im 14. Jahrhundert

Zusätzliche Ansiedlung von 8 Söldenanwesen in Fronreiten.

 

Grund und Boden

Die 16 Fronreitener Bauern und Söldner waren früher keine Schwaiger, also Milch- oder Schmalzbauern, sondern bis ins späte 19. Jahrhundert immer Kornbauern gewesen. Ihre Höfe waren ehemals Klostereigentum, die Bauern bewirtschafteten diese nur im Lehen, also als Pächter. Alle ihre Grundstücke waren gebunden, somit hofzugehörig und konnten deshalb nie von den Höfen getrennt, oder vertauscht werden.

 

Die Viehweiden

Den 16 Bauern und Söldnern von Fronreiten war erlaubt, ihr Vieh im Sommer auf klostereigene Weiden zu treiben.

 

Auf die 555 Tagwerk große eingezäunte Heimweide. Dorthin durfte nur das ""Melch Vich, das Tragente Vich und die Ziechros, in betürftigen Monaten auch das ander Vich zur Ainhaimung" getrieben werden. Der tägliche Austrieb erfolgte über die Viehgasse, die ringförmig durch den Ort und durch die Weideflächen verlief. Hier verwandte man den Begriff "Ausschlagen".

 

Auf die 820 Tagwerk große Bergweide im Gefäll am Trauchberg. Dorthin durfte nur das "Junkvich, die Ros, die Oxen und die Jerigen Khölber" getrieben werden. Hier verwandte man den Begriff "Blumbesuch".

 

Im Herbst nach der Heu- und Kornernte durfte auch auf die Äcker und Wiesen am Ort getrieben werden. Hier verwandte man den Begriff "Nachfräzen".

 

Im Jahre 1548

Ein Vertrag aus dem Jahre 1548 über diese Fronreitener Weiderechte ist noch heute vorhanden. Wegen zahlreicher Streitigkeiten wurde dieser Vertrag im Jahre 1564 und nochmal im Jahre 1639 neuverfaßt.

 

Im Jahre 1803

Auflösung des Klosters Steingaden im Zuge der Säkularisation in Bayern. Die 16 Fronreitener Bauern wurden nun Eigentümer ihrer bisher nur gepachteten Höfe. Die 555 Tagwerk große Heimweide wurde ihnen als gemeinschaftlicher Eigenbesitz überschrieben, jeder bekam einen gleichen Nutzanteil. Bei dieser Überschreibung hatten sie auf 10 Tagwerk Moorboden im Fahrenfilz zu Gunsten des Staates verzichtet, um dadurch Grundsteuer zu sparen. Die Grundfläche der 820 Tagwerk großen Bergweide kam im Jahre 1803 in Fremdbesitz, das dortige Weiderecht der Fronreitener Bauern blieb jedoch erhalten. Dieses Weiderecht im Gefällwald am Trauchberg besteht bis zum heutigen Tag.

 

Im Jahre 1809

Im Jahre 1809 wurden die ehemaligen Holznutzungsrechte der Fronreitener Bauern durch den Forstpurifikationsvertrag abgelöst. Im Rahmen dieser Ablösung wurden auch aus der Fronreitener Heimweide Waldparzellen mit einer Gesamtgröße von ca 300 Tagwerk herausgemessen und den einzelnen Viehweiderechtlern als Eigenbesitz zuprotokolliert. Die Heimweide war dadurch auf eine Größe von ca 245 Tagwerk zusammengeschrumft.

 

Im Jahre 1851

Zur beabsichtigten Torfgewinnung kauften die Fronreitener Bauern und Söldner im Jahre 1851 den ca. 10 Tagwerk großen Fahrenfilz wieder vom Staate zurück und ließen dieses Moorgrundstück mit ihrer gemeinsamen Heimweide zusammenlegen.

 

Im Jahre 1875

Dieser ca. 10 Tagwerk große Fahrenfilz wurde im Jahre 1875 wieder von der Heimweide getrennt. Nun wurde dieses Moorgrundstück verteilt und jedem Rechtler ein gleicher Anteil als Eigenbesitz zuprotokolliert.

 

Im Jahre 1880

Bau des sogenannten "Königsträßleins". Dies war eine Straße für König Ludwig II, durch die ihm eine schnellere Verbindung zwischen seinen Schlössern Neuschwanstein und Linderhof geschaffen wurde. Dieser Weg wurde mitten durch die Fronreitener Heimweide gebaut. Wegen dem dadurch notwendigen Grundverbrauch hatte die Heimweide nun nur noch eine Größe von 240 Tagwerk.

 

Im Jahre 1928

Gründung der Wald- und Weidegenossenschaft Fronreiten.

 

 

Weidenutzung und Weidepflege

In die Bergweide darf nur vom 8. Mai bis 20. September, also insgesamt an 135 Tagen getrieben werden. Die Zahl der dorthin zu treibenden Tiere wurde im Jahre 1846 auf 50 Stück Jungvieh und 12 Pferde beschränkt. Zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer wurde damals 567 Zentner Futterverbrauch errechnet, was eine Steuerlast von 145 Gulden ergab.

 

Auf allen Weiden mußte das Vieh durch Hirten beaufsichtigt werden.

 

Die Tiere auf der Heimweide mußten am Abend in die Ställe heimgetrieben werden, nur die Zugpferde die am Tage eingespannt waren durften nachts auf diese Weide.

 

Alljährlich im Herbst nach der Weidezeit, mußten verschiedene Schutz- und Pflegearbeiten auf der Heimweide, gemeinsam von den Rechtlern durch Schardienst durchgeführt werden.

- Streumähen, vor allem im Kuhmoos

- Schwenden

- Tungschlagen (Kuhfladen verteilen)

- Pulvern (Laub als Streu aus den Wäldern rechen)

- Zaunholzschlagen.