Zu wüssen seye hiemit
wessmasen, Maria
erhaltenem Hochwürdig gnädig
Herrschaftlichem Consenz auf
Beystands Leistung Hans
Thoma Vögele Kloster-
Wagners daselbst, all die
bey ihrem bishero in
blossem Bestand ingehabt
Kloster Steingadischen Sölden
Gütl vorhandene Todt und
lebendige Haus
und Baumannsfahrnis, in
Specie 5 Rinder Khüe
und 2 Rössl nichts hievon
gesondert noch aus-
genommen. Besonders noch die
in der freyen
Reichs Herschaft
Hochenschwangau situirte, 2 aigen
und hiemit cedirte
Grundstücke, ihrem freuntlichen
Lieben Enkel Bernhart Wöhrle
von Frankenhofen
gebürthig per und umb 600 f.
partirte Über-
gabs Summa cedirt und
übergeben habe.
Woran der Übergebende gleich
aniezto
300 f. baar erlegt, die
Restlichen 300 f. aber
mit Jährlich 15 f. Fristen
abgeführt und so-
300 f. auch in Früsten
vollständig bezahlt sein
werden. Dahingegen,
Andertens sie Übergeber
all die bey dieser Heimat
vorhandene Activschuld
ohne sein, des Übernehmer
Entgeld, ab zu richten
hat. Drittens so nimbt sie
Übergebende ihr auch aus,
den täglichen Tisch so gut
solcher übernommen und sein an-
gehende Ehewürtin aus Gnaden
Gottes zu genüssen
haben wird, frey genüssen,
und das vorhandene
Stüble bey der Kuchen,
welches Übernemmer her-
stellen zu lassen, hat samt
breitscheitigem Holz zum
Kochen, und unkündend
Lebenslänglich quartiren
zu dürfen, ferners und
Viertens so müssen
auch der Übergeberin zu
einer Zubus und Bes-
serung verreicht werden,
Jährlich 2 Mezen Weizen,
2 Mezen Mischling, 10 Pfund
Schmalz und quant.
15 x die Milch, Kraut, Holz
und Licht nie ver-
wöhrt wird, sie ihr dan
auch, Fünftens reservirt
mit ihrem etwa noch habenden
Vermögen
ihrem freuen Willen nach
schalten und walten
zu dürfen, sollte aber,
Sechtens selbe freie
Disposition machen so
verbliebe dessen hinter-
bey Heimath, welche
Ausrichtung auch in Fahl,
sie Übergeberin kein
Vermögen mehr hinterlasse,
nichts destowegen von Heimat
aus geschehen müste,
womit diese Übergab
beschlossen worden.
Heurath.
stalten auf erhalten
Hochwürdig gnädig Herrschaftlichen
Conseno im Namen der
allerheiligsten Dreyfaltigkeit pp.
Zwischen dem Ehrbaren
Jungengesellen
Bernhart Wöhrle von
Frankenhofen als Egidi
Wöhrles gewesten Würth und
Breu daselbst und
Ursula dessen Ehewürthin
beede nunmehro seelig,
Ehelich erzeugter Sohn an
einer, dann die Ehr-
und Tugendsame Jungfrau
Maria Ursula
Schwaigerin, als Hans Georg
Schweigers Baur in
Holz des hüsigen Hofmarchs
Gerichts, und Anna
dessen Ehewürthin Ehelich
erzeugte Tochter am
andern Theil, nachstehender
Heuraths Contract be-
schlossen werde, nämlich und
1.tens so sind beide Braut
Persohnen zu dem hailigen
Sacrament der Ehe verlibt
und versprochen und solle
2.tens solches versprechen
bey ihrem gelibten Gott nächstens
vor sich gehender
Hochzeits-Eheantrag durch Priesters heilige
Konditation confirmirt
werden, dahero
3.tens sye Hochzeiterin
durch ihren selbst gegenwärtigen
freuntlich geliebten Vater
neben einer Ehelichen Aus-
förtigung und mehr 2 Kühe,
ihmo Hochzeiter zu
einem ordentlich bedungenen
Heurathsgut 315 f. zu
zubringen verspricht, woran
gleich annoch Hoch-
zeit Tag 200 f. baar, die
weitern 115 f. in 3 Jahres-
Früsten, und zwar die ersten
2 Jahr iede mit 50 f.
Die restlichen 15 f. aber
dritten Jahres erlegt und entricht
werden müssen, und dieses
hereinbringende Heurat
Gut, will
4.tens Er Hochzeiter mit
seinem anheut durch Übergab
an sich gebrachte Vermögen
dergestalten widerlegt
und verglichen haben, dass
ihr beiden zusambringende
Vermögen mit allen Nuzen und
Bürden ein ge-
meinschaftliches
eingeworfnes, somit ein gut Aerbs
Gut werde und sein und
verbleiben solle.
Schlüslich und
5.tens so ist wegen denen
ohne würkhlich aus diese Ehe
vorhandenen Leibs-Erben sich
begebenden Todtfählen
halber
von beiderseits abgerödt und bedungen worden
daß
auf solch sich ergebenden Fahl, dessen erst versterbenden
nächsten
Befreundten für alle Strich und Forderungen
100
f. zu einem Rückfahl hinaus bezahlt werden müssen.
Heirats-Leut
und Beyständer sind gewesen Hans Thoma
Vögele
und Johann Zeller beide von der Schlöglmihl,
dann
Johann Schweiger zum Holz. Actum: Stein-
gaden den
30.ten Jenner anno 1776